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Sozialstation
Sozialstationen sind Einrichtungen von privaten Trägern oder Öffentlichen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Ursprünglich waren die Entgelte für Kirchenangehörige oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung musste inzwischen der neueren Sozialgesetzgebung angepasst werden. Sozialstationen sind Teil der professionellen Pflege (Alten- bzw. Krankenpflege; geregelt durch das SGB V bzw. XI) – deshalb ist der manchmal ähnlich verwendete Begriff häusliche Alten- und Krankenpflege nicht ganz genau; er ist eher ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeitsbereiche der Sozialstationen und anderer ambulanter Dienste. Gleichartige Dienste von gewerblichen Anbietern laufen häufig unter dem Oberbegriff ambulante Pflegedienste. Dieser Oberbegriff ist allerdings weniger gebräuchlich, weil historisch die Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter waren, wie der Name mancher evangelisch getragener Einrichtung noch das „Diakonie-Station“ umfasst.In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante häusliche Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation sorgt also nicht nur für die Pflege, sondern bietet auch weitere Unterstützung. Denn pflegerisches Handeln soll sich umfassend an den sozialen, körperlichen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren.